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Führerschein und Sehtest: Faktencheck zur EU-Reform

Müssen Senioren bald regelmäßig zum Sehtest? Wird der Führerschein ohne Smartphone ungültig? Was die neue EU-Richtlinie wirklich vorsieht und was nur ein Gerücht ist.

8. September 2026 8 Min. Lesezeit MVZ Perfektes-Sehen
Führerschein und Sehtesttafel: Die EU-Führerscheinreform im Faktencheck

Müssen Autofahrer ab 70 bald regelmäßig zum Sehtest? Wird der Führerschein ohne Smartphone ungültig? Seit die EU ihre Führerscheinrichtlinie reformiert hat, kursieren in sozialen Medien zahlreiche Falschmeldungen. Dieser Artikel trennt Fakt von Fiktion, erklärt, was die neue Richtlinie tatsächlich vorsieht, und zeigt, warum regelmäßige Augenkontrollen unabhängig von jeder Gesetzeslage sinnvoll sind.

Was sich wirklich ändert

Das Europäische Parlament hat am 21. Oktober 2025 eine umfassende Reform der EU-Führerscheinvorschriften beschlossen. Die Richtlinie (EU) 2025/2205 wurde am 5. November 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 25. November 2025 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben nun bis November 2029 Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.[1] [2]

Die Reform betrifft mehrere Bereiche. Der digitale Führerschein wird bis 2030 EU-weit eingeführt, Deutschland plant die Umsetzung bereits für Ende 2026. Führerscheine für Pkw und Motorräder werden künftig 15 Jahre gültig sein. Für Fahranfänger gilt EU-weit eine Probezeit von mindestens zwei Jahren. Bei schweren Verkehrsverstößen im EU-Ausland kann der Führerschein künftig auch im Heimatland entzogen werden.[2] [3]

Falschmeldung 1: Verpflichtende Gesundheitstests für Senioren

Die mit Abstand häufigste Falschmeldung betrifft angeblich verpflichtende Gesundheitstests für ältere Autofahrer. In sozialen Medien und auch in einigen Nachrichtenkommentaren wird behauptet, dass Fahrer ab 70 Jahren künftig alle fünf Jahre einen Gesundheitscheck bestehen müssen, um ihren Führerschein zu behalten.[4]

Die Fakten sehen anders aus. Der ursprüngliche Kommissionsentwurf vom März 2023 hatte tatsächlich verpflichtende Gesundheitstests ab 70 vorgesehen. Dieser Vorschlag wurde jedoch im Laufe der Verhandlungen gestrichen. Der damalige Bundesverkehrsminister Volker Wissing setzte sich in Brüssel aktiv dagegen ein und erteilte auch einer freiwilligen Einführung in Deutschland eine Absage.[3] [4]

Was die Richtlinie tatsächlich vorsieht, ist ein medizinischer Check vor der erstmaligen Ausstellung eines Führerscheins. Dieser umfasst einen Sehtest und eine Untersuchung des Herz-Kreislauf-Systems. Bei der Verlängerung von Pkw- und Motorradführerscheinen dürfen die Mitgliedstaaten diesen Check jedoch durch ein Selbstbeurteilungsformular ersetzen.[1] [2] Verpflichtende wiederkehrende Gesundheitstests, insbesondere ab einer bestimmten Altersgrenze, sind in der endgültigen Richtlinie nicht enthalten.

Die Mitgliedstaaten dürfen die Gültigkeit des Führerscheins für Fahrer ab 65 Jahren verkürzen. Das bedeutet aber lediglich, dass der Führerschein häufiger verlängert werden muss. Ob bei dieser Verlängerung eine ärztliche Untersuchung oder nur ein Formular erforderlich ist, entscheidet jedes Land selbst.[2]

Falschmeldung 2: Der klassische Führerschein wird abgeschafft

Eine weitere weit verbreitete Behauptung lautet, dass ab 2030 nur noch der digitale Führerschein gültig sein wird und wer kein Smartphone besitzt, nicht mehr Auto fahren darf. Die dpa hat diese Behauptung in einem Faktencheck vom April 2025 als falsch eingestuft.[5]

Richtig ist, dass die EU einen digitalen Führerschein einführt, der über eine EU-weite digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) auf dem Smartphone verfügbar sein wird. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben jedoch ausdrücklich sichergestellt, dass weiterhin das Recht besteht, einen physischen Führerschein im Kartenformat zu beantragen.[1] [5] Der digitale Führerschein ist eine zusätzliche Option, kein Ersatz.

Was der Sehtest beim Führerschein heute prüft und was nicht

Unabhängig von der EU-Reform lohnt sich ein Blick auf die aktuelle Rechtslage in Deutschland. Für den Erwerb eines Pkw- oder Motorradführerscheins ist ein Sehtest vorgeschrieben. Dieser prüft ausschließlich die zentrale Tagessehschärfe (Visus). Der Test ist bestanden, wenn auf jedem Auge ein Visus von mindestens 0,7 erreicht wird, mit oder ohne Sehhilfe.[6]

Was der Sehtest nicht prüft, ist mindestens ebenso wichtig. Das Dämmerungssehen, das Kontrastsehen und die Blendempfindlichkeit werden beim Standard-Sehtest nicht untersucht.[7] Genau diese Fähigkeiten sind es aber, die beim Autofahren bei Dunkelheit entscheidend sind und die bei einem beginnenden Grauen Star als Erstes nachlassen.

Erst wenn der Sehtest nicht bestanden wird, folgt eine augenärztliche Untersuchung, die auch Gesichtsfeld, Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit erfasst.[6]

Ein Punkt, der vielen Autofahrern nicht bewusst ist: Der Sehtest ist in Deutschland nur einmalig bei der Erstausstellung des Führerscheins vorgeschrieben. Eine Wiederholung im späteren Leben ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das Sehvermögen verändert sich aber im Laufe des Lebens erheblich, insbesondere ab dem 50. Lebensjahr.

Warum regelmäßige Augenkontrollen trotzdem sinnvoll sind

Die Tatsache, dass der Gesetzgeber keine regelmäßigen Sehtests vorschreibt, bedeutet nicht, dass sie überflüssig wären. Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) empfiehlt ab dem 40. Lebensjahr regelmäßige augenärztliche Kontrollen, auch wenn keine Beschwerden vorliegen.[9]

Der Grund liegt in der schleichenden Natur vieler Augenerkrankungen. Der Graue Star (Katarakt) entwickelt sich über Jahre, ohne dass Betroffene es im Alltag sofort bemerken. Im Alter zwischen 52 und 64 Jahren weist bereits die Hälfte der Bevölkerung eine Linsentrübung auf, häufig ohne Symptome.[9] Die erhöhte Blendempfindlichkeit beim Autofahren bei Nacht ist oft das erste Anzeichen, das Betroffene wahrnehmen.

Auch andere Augenerkrankungen wie das Glaukom (Grüner Star) oder die altersbedingte Makuladegeneration können das Sehvermögen schleichend einschränken, ohne dass der Betroffene es rechtzeitig bemerkt. Ein regelmäßiger Augenarztbesuch kann diese Veränderungen frühzeitig erkennen, lange bevor sie die Fahrsicherheit gefährden.

Was die Richtlinie beim Sehtest konkret ändert

Die neue EU-Richtlinie bringt einige Klarstellungen bei den Sehtest-Anforderungen, die für Augenärzte und Optiker relevant sind. Der bisherige Begriff „zuständige medizinische Behörde“ wird durch „zuständige, nach nationalem Recht autorisierte Fachperson“ ersetzt. Das stellt klar, dass in Ländern, in denen Optometristen gesetzlich dazu befugt sind, auch sie den Sehtest durchführen dürfen.[10]

Außerdem wird ein strukturierterer Ablauf für die Sehprüfung eingeführt. Zunächst wird die Sehschärfe gemessen, anschließend wird beurteilt, ob eine zusätzliche Gesichtsfeldprüfung erforderlich ist. Die Sehschärfe wird künftig einheitlich in Dezimalnotation angegeben, was dem internationalen Standard entspricht.[10]

Für Patienten in Deutschland ändert sich dadurch zunächst wenig. Die Mindestanforderung an die Sehschärfe (Visus 0,7 pro Auge) bleibt bestehen. Die Richtlinie betont jedoch, dass das Sehvermögen nicht nur bei der Erstausstellung, sondern über die gesamte Dauer der Fahrerlaubnis gewährleistet sein sollte.[10] Wie Deutschland diese Empfehlung in nationales Recht umsetzt, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.

Was Autofahrer jetzt tun können

Sehvermögen freiwillig prüfen lassen. Wer seinen Führerschein vor mehr als zehn Jahren gemacht hat und seitdem keinen Sehtest mehr absolviert hat, sollte einen Termin beim Augenarzt vereinbaren. Viele Veränderungen des Sehvermögens entwickeln sich so langsam, dass sie im Alltag nicht auffallen.

Auf Warnsignale beim Nachtfahren achten. Wenn entgegenkommende Scheinwerfer stärker blenden als früher, Lichtkränze um Lichtquellen erscheinen oder das Fahren bei Dunkelheit zunehmend anstrengend wird, kann das ein Hinweis auf eine beginnende Linsentrübung sein. Ein Augenarztbesuch schafft Klarheit.

Brille regelmäßig anpassen lassen. Wer eine Brille trägt, sollte die Glasstärke alle ein bis zwei Jahre überprüfen lassen. Eine nicht mehr passende Brille verschlechtert das Sehvermögen unnötig.

Nicht auf gesetzliche Pflichten warten. Die Verantwortung für die eigene Fahrtauglichkeit liegt bei jedem Fahrer selbst. Das gilt unabhängig davon, ob der Gesetzgeber regelmäßige Sehtests vorschreibt oder nicht. Wer unsicher ist, ob das eigene Sehvermögen noch für sicheres Autofahren ausreicht, sollte sich untersuchen lassen.

Augenkontrolle vereinbaren

Sind Ihre Augen fit fürs Fahren? Eine augenärztliche Kontrolle im MVZ Perfektes-Sehen Dr. Gerten & Kollegen prüft auch Kontrastsehen und Blendempfindlichkeit. Sie finden uns in der Kölner Innenstadt (Habsburgerring 3), in Köln-Kalk und in Leverkusen. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0221/235262.

Häufige Fragen

Nein. Die EU-Führerscheinrichtlinie 2025 sieht keine verpflichtenden Gesundheitstests für ältere Autofahrer vor. Dieser Vorschlag war im ursprünglichen Kommissionsentwurf enthalten, wurde aber im Laufe der Verhandlungen gestrichen. Die Mitgliedstaaten dürfen die Gültigkeit des Führerscheins ab 65 verkürzen, ob dabei ein ärztlicher Check oder ein Selbstbeurteilungsformular verlangt wird, entscheidet jedes Land selbst.

Nein. Der digitale Führerschein wird als zusätzliche Option eingeführt, nicht als Ersatz. Das Europäische Parlament hat ausdrücklich festgelegt, dass weiterhin ein physischer Führerschein im Kartenformat beantragt werden kann.

In Deutschland ist ein Sehtest nur einmalig bei der Erstausstellung des Führerscheins vorgeschrieben. Eine Wiederholung bei der Verlängerung oder im späteren Leben ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Berufsverband der Augenärzte empfiehlt jedoch ab dem 40. Lebensjahr regelmäßige Augenkontrollen.

Der Standard-Sehtest prüft ausschließlich die zentrale Tagessehschärfe (Visus). Er ist bestanden, wenn auf jedem Auge ein Visus von mindestens 0,7 erreicht wird. Dämmerungssehen, Kontrastsehen und Blendempfindlichkeit werden dabei nicht untersucht.

Die Richtlinie (EU) 2025/2205 ist seit dem 25. November 2025 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben bis November 2029 Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Bis dahin gelten in Deutschland die bestehenden Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Ein Grauer Star allein führt nicht zum Führerscheinentzug. Solange die gesetzlichen Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind, darf man weiterhin Auto fahren. Fahrzeugführer sind jedoch verpflichtet, ihre Fahreignung selbst einzuschätzen. Wenn die Blendempfindlichkeit oder das Dämmerungssehen stark eingeschränkt sind, sollte eine augenärztliche Untersuchung erfolgen. Nach einer Katarakt-Operation verbessert sich das Sehvermögen in der Regel deutlich.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle ärztliche Beratung. Die dargestellten Informationen basieren auf dem Stand der EU-Richtlinie (EU) 2025/2205 und der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie steht noch aus. Stand: September 2026.

Quellen

  1. [1]Europäisches Parlament. Pressemitteilung: „Verkehrssicherheit: Einigung über Reform der EU-Führerscheinregeln.“ 25. März 2025.
  2. [2]ADAC. „Führerschein 2026: Um diese Änderungen geht es.“ Stand: 14. Januar 2026.
  3. [3]Tagesschau. „EU-Reform für Führerscheine: Keine Gesundheitstests für ältere Autofahrer.“ 25. März 2025.
  4. [4]Deutsches Ärzteblatt. „Keine Zusatztests für Senioren: EU-Parlament beschließt Führerscheinreform.“ 21. Oktober 2025.
  5. [5]dpa Faktencheck. „Der digitale Führerschein kommt, der klassische bleibt.“ 15. April 2025.
  6. [6]Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 6: Anforderungen an das Sehvermögen.
  7. [7]ADAC. „Grauer Star: Wann eine OP empfohlen wird und was beim Autofahren zu beachten ist.“ Stand: 3. Februar 2026.
  8. [8]ARCD. „Was ändert sich mit der EU-Führerscheinrichtlinie 2025?“ 21. November 2025.
  9. [9]Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA). „Sind Ihre Augen fit fürs Fahren?“
  10. [10]European Council of Optometry and Optics (ECOO). „Updated EU driving licence rules include clearer eyesight provisions.“ Dezember 2025.
Dr. med. Georg Gerten

Dieser Beitrag entstand im MVZ Perfektes-Sehen unter der ärztlichen Leitung von Dr. med. Georg Gerten, FOCUS Top-Mediziner seit 2012. Zum Ärzteprofil

Zuletzt fachlich geprüft: August 2026